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.Die Bankenaufsicht
Zur Bankenaufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Bankwesengesetz – BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, im Sparkassengesetz – SpG, BGBl. Nr. 64/1979, im Bausparkassengesetz – BSpG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. III, in der Einführungsverordnung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, dRGBl. I S 1574/1938, im Hypothekenbankgesetz, dRGBL S 375/1899, im Pfandbriefgesetz, dRGBl. S 492/1927, im Gesetz betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen, RGBl. Nr. 48/1874, im Bankschuldverschreibungsgesetz, RGBl. Nr. 213/1905, im Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 und im E-Geldgesetz, BGBl I Nr. 45/2002 in den jeweils geltenden Fassungen und in den dazugehörigen Verordnungen in den jeweils geltenden Fassungen geregelt und der FMA zugewiesen sind.
Zu den Aufgaben des Bereichs Bankenaufsicht gehören insbesondere die Durchführung von Konzessions-, Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, die Durchführung behördlicher Aufsichtsverfahren, die behördliche Beaufsichtigung bankinterner Modelle, die Beauftragung der OeNB zur Vornahme von Vor Ort-Prüfungen, die behördliche Überwachung von Mängelbehebungen durch Kreditinstitute, die bankaufsichtspezifische Rechtsauslegung, die Auswertung und Erfassung von qualitativen Informationen, die Bewertung von Analyseergebnissen im Hinblick auf behördliche Schritte sowie die Mitwirkung an der bankaufsichtlichen Legistik, die Beschickung internationaler Gremien im Rahmen des Bereiches, weiters Aufsichtsangelegenheiten betreffend Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Kreditinstitute sowie die grenzüberschreitende Aufsicht im Rahmen des Konzepts der Consolidating Supervision.
Dieser Bereich gliedert sich in die Abteilung "Consolidating Supervision und Aufsichtsstandards", die Abteilung "Aufsicht über Großbanken", die Abteilung „Aufsicht über Aktienbanken und Sonderkreditinstitute" und die Abteilung "Aufsicht über dezentral organisierte Kreditinstitute ".
Die Abteilung "Consolidating Supervision und Aufsichtsstandards" ist insbesondere zuständig für die Steuerung und Weiterentwicklung des Consolidating Supervision-Konzepts, die bankaufsichtliche Rechtsfortentwicklung und Rechtsauslegung, die Wahrnehmung der Behördenpflichten aus der Säule 3 (Disclosure and Market Transparency), die Erlassung von Mindeststandards und Leitfäden, für die Erstellung des Jahresprüfungsprogrammes gem. § 70 Abs. 1b BWG und die Beauftragung von Vor Ort-Prüfungen sowie für die Betreuung von Koordinationsgremien mit der OeNB.
Die Abteilung "Aufsicht über Großbanken" ist insbesondere zuständig für die Konzessions-, Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, für behördliche Aufsichtsverfahren und für die behördliche Modellaufsicht nach dem Bankwesengesetz, dem Sparkassengesetz, dem Hypothekenbankengesetz, dem Bausparkassengesetz, dem Pfandbriefgesetz, dem Gesetz betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen, dem Bankschuldverschreibungsgesetz, dem Depotgesetz und dem E-Geldgesetz, sowie für die Sammlung und Erfassung von qualitativen Informationen gem. § 79 Abs. 4a BWG, die Bewertung von Analyseergebnissen im Hinblick auf behördliche Schritte und das behördliche Monitoring der Mängelbehebung nach Vor Ort-Prüfungen jeweils in Bezug auf systemrelevante Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Abteilung eng mit den ausländischen Bankaufsichtsbehörden zusammen.
Die Abteilung "Aufsicht über Aktienbanken und Sonderkreditinstitute" ist insbesondere zuständig für die Konzessions-, Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, für behördliche Aufsichtsverfahren und für die behördliche Modellaufsicht nach dem Bankwesengesetz, dem Bankschuldverschreibungsgesetz, dem Depotgesetz und dem E-Geldgesetz, sowie für die Sammlung und Erfassung von qualitativen Informationen gem. § 79 Abs.4a BWG, die Bewertung von Analyseergebnissen im Hinblick auf behördliche Schritte und das behördliche Monitoring der Mängelbehebung nach Vor Ort-Prüfungen jeweils in Bezug auf Aktienbanken und Sonderkreditinstitute (insbesondere auch Kapitalanlagegesellschaften). Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Abteilung im Bedarfsfall mit ausländischen Bankaufsichtsbehörden zusammen.
Die Abteilung "Aufsicht über dezentral organisierte Kreditinstitute" ist insbesondere zuständig für die Konzessions-, Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, für behördliche Aufsichtsverfahren und für die behördliche Modellaufsicht nach dem Bankwesengesetz, dem Bankschuldverschreibungsgesetz, dem Depotgesetz und dem E-Geldgesetz, sowie für die Sammlung und Erfassung von qualitativen Informationen gem. § 79 Abs. 4a BWG, die Bewertung von Analyseergebnissen im Hinblick auf behördliche Schritte und das behördliche Monitoring der Mängelbehebung nach Vor Ort-Prüfungen jeweils in Bezug auf dezentral organisierte Kreditinstitute. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Abteilung im Bedarfsfall mit ausländischen Bankaufsichtsbehörden zusammen.


