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Veröffentlichungspflichten

Directors Dealings-Meldungen gem. § 48d Abs. 4 BörseG

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Kalender der Handelstage

Gemäß § 4 Transparenz-Verordnung gilt für die Zwecke § 91 Abs. 1 und § 93 Abs. 2 und 3 BörseG der Kalender der Handelstage der Wiener Börse AG.

Dieser wird für jedes Kalenderjahr hier veröffentlicht. Maßgeblich ist der Kalender der Handelstage für "Österreichischer Kassamarkt & Terminmarkt" und nicht der Kalender für die sonst erwähnten Futures und Optionen (Ost-Europa Derivate).

Die FMA stellt entsprechend der Richtlinie 2007/14/EG auf ihrer Website den Kalender der Handelstage mittels Hyperlink www.indices.cc/cms/5/199 zur Website der Wiener Börse AG zur Verfügung. Dieser Kalender der Handelstage gilt für alle Emittenten, für die Österreich Herkunftsmitgliedstaat ist.


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