Top:


Kontextmenue:

Home   
  
   Sitemap    Kontakt    Impressum & Disclaimer    English   

Hauptmenue:

Inhalt:

Drucken  Drucken

Übersicht

Ein Finanzkonglomerat ist eine Unternehmensgruppe, die durch vollständige oder anteilsmäßige Beteiligung an Unternehmen unterschiedlicher Finanzbranchen (Versicherungen, Banken, Wertpapierdienstleister) definiert wird. In den vergangenen Jahren hat sich die weltweite Tendenz zu zunehmend branchenübergreifenden Tätigkeiten von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zwar wieder abgeschwächt, die existierenden sektorübergreifenden Verflechtungen bedürfen jedoch aus mehreren Gründen einer aufsichtlichen Berücksichtigung. Im Krisenfall kann es – durch die wechselseitige Verflechtung – zu sektorübergreifenden Effekten kommen.

Aufgrund des zunehmenden Risikotransfers über die Branchengrenzen hinweg (wie z.B. Catastrophe-Bonds oder Asset-Backed-Securities) bzw. der Risikogleichläufe auf Aktiv- oder Passivseite der Bilanzen von Banken und Versicherungen wird die Notwendigkeit immer größer, alle Risikoarten, unabhängig von welcher Finanzbranche sie gehalten werden, auch auf Konglomeratsebene zu erfassen. Die Aufsichtsbehörden stellen sich aufgrund der zunehmenden Komplexität der Geschäftsstrukturen verstärkt auf eine risikobasierte Aufsichtstruktur ein, wie sie sich in den neuen Aufsichtsstandards Basel II und dem kommenden Solvency II manifestiert. Die Herausforderungen, sowohl für die Industrie als auch für die Aufsicht sind für die kommenden Jahre insbesondere das Management von Marktrisikokonzentrationen im Marktrisiko und des operationellen Risikos auf Konglomeratsebene, wobei hier Meldeverpflichtungen über die Höhe des jeweiligen Risikos ein erster Schritt sein könnten.

Vor der Verabschiedung der „Finanzkonglomerate-Richtlinie" (EU-Richtlinie 2002/87/EG) im Dezember 2002 war bei der Berechnung der Eigenmittel gemäß den jeweiligen Branchenvorschriften eine Berücksichtigung dieses Umstandes nicht vorgesehen: Branchenübergreifende Beteiligungen an anderen Unternehmen der Finanzbranche waren zur Gänze zur Bedeckung von eingegangenen Risiken geeignete Vermögenswerte anerkannt. Dies konnte im schlimmsten Fall zu einer Eigenmittel-Unterdeckung eines Finanzunternehmens führen: Der Verbrauch von Eigenmitteln in einem Sektor für die Abdeckung schlagend gewordener Risiken würde gleichzeitig zu einem Verlust der Eigenmittel im anderen Sektor führen. Würden nun gleichzeitig Risiken im anderen Sektor schlagend, wäre die Risikotragfähigkeitsmasse bereits aufgebraucht, die scheinbare Sicherheit durch eine aufsichtsrechtlich grundsätzlich ausreichende Eigenmittelausstattung würde sich als trügerisch erweisen, eines der beiden Unternehmen wäre insolvent.

Die Richtlinie sieht daher – um diese Doppelbelegung von Eigenmitteln („double-gearing") zu verhindern - in einem ersten Schritt mit der Novellierung der sektoralen Gruppenaufsichtsregeln eine Abzugsverpflichtung für alle sektorübergreifenden Beteiligungen in der Finanzbranche vor. Derartige Vermögenswerte sind nicht länger für die Risikotragfähigkeitsmasse geeignet. In einem zweiten Schritt werden Methoden eingeführt, die zu einer adäquaten Berechnung der konglomeratsweiten Solvabilität unter gleichzeitiger Formulierung von damit erforderlichen Anforderungen an das Risikomanagement dienen.

Österreich entschied sich bei der Umsetzung der EU-RL in nationales Recht, im Gegensatz zu Deutschland, zwecks der besseren Handhabung und Übersichtlichkeit, für die Schaffung eines eigenen Gesetzestextes – dem Finanzkonglomerategesetz FKG; BGBlI. Nr. 70/2004.

Per 31.12.2008 bilden vier Unternehmensgruppen ein Finanzkonglomerat gemäß FKG. Davon unterliegen drei Gruppen einer zusätzlichen Beaufsichtigung gemäß FKG durch die FMA. Die COFACE Austria-Gruppe unterliegt keiner zusätzlichen Beaufsichtigung durch die FMA, da das französische Mutterunternehmen auf Ebene eines Finanzkonglomerates in Frankreich beaufsichtigt wird.

Per Ende 2007 bilden 75 Unternehmensgruppen Finanzkonglomerate gemäß der EU-Richtlinie. Davon werden lediglich 62 zusätzlich beaufsichtigt, da bei 13 Gruppen der Anteil der kleineren Finanzbranche den Schwellenwert von 6 Mrd. EUR nicht überschreitet (Art. 3(3) der EU-RL 2002/87/EG). In diesem Fall haben die nationalen zuständigen Aufsichtsbehörden das Recht, diese Gruppen von der zusätzlichen Beaufsichtigung zu befreien.

Mit Stichtag 31.12.2008 beträgt der Marktanteil der oben angeführten vier Finanzkonglomerate am österreichischen Finanzmarkt über 22%. In der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche liegt der Anteil dieser Unternehmensgruppen bei über 13%, wogegen der Anteil in der Versicherungsbranche knapp 29% beträgt. Auf Versicherungssparten aufgeteilt, liegt der Marktanteil in der Sparte „Kranken" bei knapp unter 50% für den Versicherungsteil aller vier Finanzkonglomerate, bei „Schaden/Unfall" beträgt er knapp 26% und in der Sparte „Leben" liegt er bei 27%. Die Zahlen zeigen die Bedeutung dieser Unternehmensgruppen für den österreichischen Finanzmarkt.


Zum Seitenanfang springen